Bedingungen und Richtlinien

Geschrieben am März 28, 2023

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Diese Geschäftsbedingungen fürPoultryplan chain management ("PP-Bedingungen") gelten für das Bestelldokument (das "Angebot"), das vom Dienstanbieter (wie im Angebot angegeben) und dem Kunden (wie im Angebot angegeben) erstellt wird, und werden durch Bezugnahme in dieses Dokument aufgenommen. Sie legen die Bedingungen fest, unter denen der Dienstanbieter dem Kunden Zugang zu den PoultryPlan Modulen, wie im Angebot angegeben ("Preise"), und zur Benutzerdokumentation gewährt, die der Dienstanbieter seinem allgemeinen Kundenstamm in Verbindung mit der Lizenzierung dieser Module in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellt ("Dokumentation"). Die Module und die Dokumentation werden im Folgenden gemeinsam als "Software" bezeichnet.
Dienstanbieter und Kunde vereinbaren hiermit Folgendes:

1. Lizenzerteilung und Nutzungsrecht

1.1. Lizenzgewährung. Vorbehaltlich aller hierin und im Angebot enthaltenen Beschränkungen und Einschränkungen gewährt der Dienstanbieter dem Kunden ein befristetes Abonnement, Software as a Service ("SaaS"), ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, auf die Objektcodeform der Module (und die zugehörige Dokumentation) zuzugreifen und diese zu betreiben, wie sie vom Dienstanbieter gehostet werden, wie im Angebot beschrieben ("Nutzung"), und zwar ausschließlich zur Ausführung der in der Dokumentation beschriebenen Funktionen. Der Klarheit halber bedeutet ein "Modul" die proprietäre Software des Dienstanbieters, die dem Kunden gemäß einem Angebot speziell lizenziert wird.

1.2. Nutzung. Der Kunde hat das beschränkte Recht und die Lizenz, das/die Modul(e) ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke zu nutzen, um die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen. Der Kunde darf keiner Website, die nicht vollständig im Besitz des Kunden ist, gestatten, einen Teil der Website des Kunden, der direkten oder indirekten Zugriff auf das/die Modul(e) bietet, zu framen, zu syndizieren, zu verbreiten, zu replizieren oder zu kopieren. Der Kunde darf keiner Website, die nicht vollständig im Eigentum des Kunden steht, gestatten, einen Teil der Website des Kunden, der direkten oder indirekten Zugang zur Software bietet, zu framen, zu syndizieren, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder zu kopieren. Sofern nicht ausdrücklich im Angebot gestattet und vorbehaltlich Abschnitt 1.5, darf der Kunde keinen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Dritten den Zugriff auf die Software gestatten.

1.3. Lizenztyp. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, wird eine Lizenz pro Modul gewährt. Der Kunde stellt sicher, dass die Anzahl der aktiven Module gleich oder geringer ist als die Anzahl der Module, für die der Kunde ein Abonnement abgeschlossen hat.

1.4. Zusätzliche Beschränkungen. Der Kunde wird unter keinen Umständen die Software oder vertrauliche Informationen (wie hierin definiert) disassemblieren, dekompilieren oder zurückentwickeln oder anderen gestatten, dies zu tun. Disassemblieren, Dekompilieren und Reverse-Engineering umfassen, ohne Einschränkung: (i) die Umwandlung der Software von einer maschinenlesbaren Form in eine menschenlesbare Form; (ii) die Disassemblierung oder Dekompilierung der Software durch die Verwendung jeglicher Mittel oder Methoden zur Übersetzung von maschinenabhängigem oder maschinenunabhängigem Objektcode in den ursprünglichen menschenlesbaren Quellcode oder eine Annäherung an diesen; (iii) Untersuchung des maschinenlesbaren Objektcodes, der den Betrieb des/der Moduls/Module steuert, und Erstellung des ursprünglichen Quellcodes oder einer Annäherung daran, indem beispielsweise das Verhalten des/der Moduls/Module als Reaktion auf eine Vielzahl von Eingaben untersucht wird; oder (iv) Durchführung sonstiger Aktivitäten im Zusammenhang mit dem/den Modulen, die als Reverse Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung ausgelegt werden könnten. In dem Maße, in dem solche Aktivitäten gemäß einer schriftlichen Vereinbarung erlaubt sind, werden die Ergebnisse als vertrauliche Informationen betrachtet, die den Anforderungen dieser PP-Bedingungen unterliegen. Der Kunde darf die vertraulichen Informationen des Dienstanbieters ausschließlich in Verbindung mit dem/den Modul(en) und gemäß den Bestimmungen dieser PP-Bedingungen verwenden.

1.5. Autorisierte Benutzer. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, bestehen die "autorisierten Benutzer" nur aus: (i) Mitarbeiter des Kunden und (ii), vorbehaltlich Abschnitt 5 (Vertraulichkeit), dritte Auftragnehmer des Kunden, die nicht im Wettbewerb mit dem Dienstanbieter stehen ("zugelassene Auftragnehmer"). Zugelassene Auftragnehmer dürfen die Software nur am Geschäftssitz des Kunden oder in Anwesenheit von Mitarbeitern des Kunden verwenden. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Handlungen und Unterlassungen der zugelassenen Auftragnehmer im Rahmen dieser PP-Bedingungen und des geltenden Angebots.

1.6. Gewährung einer Kundenlizenz. Der Kunde gewährt dem Dienstanbieter eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz für den Zugriff, die Nutzung, Reproduktion, Änderung, Ausführung, Anzeige und Verteilung von Kundendaten, soweit dies für den Dienstanbieter zur Ausführung oder Bereitstellung der Module angemessen oder notwendig ist.

1.7. Software von Drittanbietern. Die Dienste können Software von Drittanbietern enthalten, für die Hinweise und/oder zusätzliche Bedingungen erforderlich sind. Solche erforderlichen Hinweise auf Software von Drittanbietern und/oder zusätzliche Bedingungen können vom Dienstanbieter angefordert werden und sind Teil dieser PP-Bedingungen und werden durch Bezugnahme in diese PP-Bedingungen aufgenommen. Mit der Annahme dieser PP-Bedingungen akzeptiert der Kunde auch die darin festgelegten zusätzlichen Bedingungen, sofern vorhanden.

2. Zahlung

2.1. Gebühren. Der Kunde zahlt dem Dienstanbieter die auf dem Angebot angegebenen Gebühren. Sofern in einem Angebot nicht anders angegeben, sind alle Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum an den Dienstanbieter zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden alle Inkassokosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) fällig und es fallen Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat (anteilig für Teilzeiträume) oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes an, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Wenn der Kunde ein Lastschriftverfahren eingerichtet hat, wird der Dienstanbieter das vom Kunden angegebene Konto nicht vor Ablauf von sieben (7) Tagen nach dem Rechnungsdatum belasten. Ist der Kunde mit der Zahlung der Gebühren fünfzehn (15) Tage oder länger im Verzug, kann der Dienstanbieter den Zugang zu dem/den Modul(en) aussetzen. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Rechnungen werden auf elektronischem Wege versandt, es sei denn, der Kunde verlangt etwas anderes, wofür zusätzliche Gebühren anfallen.

2.2. Steuern. Die Lizenz, die Servicegebühren und andere Beträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlen sind, enthalten keine Beträge für Steuern oder Abgaben (einschließlich Zinsen und Strafen). Der Kunde erstattet dem Dienstanbieter alle Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwertsteuer-, Verbrauchs-, Eigentums- oder sonstigen Steuern oder Abgaben, die der Dienstanbieter einziehen oder an die zuständigen Steuerbehörden abführen muss, und hält den Dienstanbieter schadlos. Diese Bestimmung gilt nicht für Einkommens- oder Franchise-Steuern des Dienstanbieters oder für Steuern, von denen der Kunde befreit ist, sofern der Kunde dem Dienstanbieter eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorgelegt hat.

3. Hosting

3.1. Verfügbarkeit des Dienstes. Der Dienstanbieter unternimmt angemessene Anstrengungen, um die im "Service Level Agreement für PoultryPlan" beschriebenen Verfügbarkeitsziele des Dienstanbieters zu erreichen.

3.2. Unterstützungsleistungen. Nach Zahlung der entsprechenden Gebühren für das jeweilige Angebot kann der Kunde bestimmte Supportleistungen für das/die Modul(e) gemäß dem "Supportvertrag für PP" erhalten.

4. Eigentumsverhältnisse

4.1. Vorbehalt von Rechten. Mit der Unterzeichnung des Angebots erkennt der Kunde unwiderruflich an, dass er, vorbehaltlich der hierin gewährten Lizenzen, kein Eigentumsrecht an der Software oder den Materialien des Dienstanbieters hat, die ihm zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstanbieter ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an dieser Software und den Materialien des Dienstanbieters, vorbehaltlich aller Einschränkungen, die mit den geistigen Eigentumsrechten Dritter verbunden sind. Der Dienstanbieter behält sich alle Rechte vor, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden.

4.2. Marken und Öffentlichkeitsarbeit. Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Logos des Dienstanbieters und des Kunden, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht ("Marken"), sind das alleinige und ausschließliche Eigentum der jeweiligen besitzenden Partei, die alle Rechte, Titel und Interessen daran besitzt. Der Dienstanbieter darf: (i) den Namen und/oder das Logo des Kunden in Produktliteratur, Pressemitteilungen, sozialen Medien und anderen Marketingmaterialien zu verwenden; (ii) die Aussagen des Kunden in einer oder mehreren Pressemitteilungen zu zitieren; und/oder (iii) den Namen und/oder das Logo des Kunden in anderer Weise zu verwenden, wie dies zwischen den Parteien vereinbart werden kann. Darüber hinaus kann der Dienstanbieter den Namen und/oder das Logo des Kunden in seine Kundenliste für allgemeine Werbezwecke aufnehmen. Der Dienstanbieter hat die Richtlinien des Kunden zur Verwendung seiner Marken einzuhalten, die ihm schriftlich mitgeteilt werden, und er hat die Marken des Kunden in einer Weise zu verwenden, die der Branchenpraxis entspricht. Keine der beiden Parteien gewährt der anderen einen Titel, einen Anteil oder ein sonstiges Recht an den Marken, außer wie in diesem Abschnitt vorgesehen.

5. Vertraulichkeit

5.1. Definition. Der Begriff "vertrauliche Informationen" umfasst alle Informationen, die gemäß diesem Abschnitt gekennzeichnet und von einer der Parteien vor oder nach dem Datum des Beginns der Angebotsfrist (wie auf dem Angebot angegeben) offengelegt werden und im Allgemeinen nicht öffentlich bekannt sind, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell sind und in welcher Form oder auf welchem Medium sie bereitgestellt werden, sowie alle von einer Partei erzeugten Informationen, die solche Informationen enthalten, wiedergeben oder daraus abgeleitet sind. Aus Gründen der Klarheit umfasst der Begriff "vertrauliche Informationen" keine persönlich identifizierbaren Informationen.

5.2. Vertraulichkeit von Software. Alle vertraulichen Informationen in greifbarer Form werden als "vertraulich" o.ä. gekennzeichnet oder, falls sie nicht greifbar sind (z.B. mündlich offenbart werden), zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich bezeichnet und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der ersten Offenlegung schriftlich als solche bestätigt. Ungeachtet des Vorstehenden gelten die folgenden Informationen mit oder ohne eine solche Kennzeichnung oder schriftliche Bestätigung als vertrauliche Informationen des Dienstanbieters: (i) die Software und andere damit zusammenhängende Materialien, die vom Dienstanbieter bereitgestellt werden; (ii) die mündlichen und visuellen Informationen in Bezug auf das/die Modul(e); und (iii) diese PP-Bedingungen.

5.3. Ausnahmen. Ohne Gewährung von Rechten oder Lizenzen gelten die Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag nicht für Materialien oder Informationen, die: (i) ohne Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs sind oder werden; (ii) von der anderen Partei unabhängig entwickelt werden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden; (iii) rechtmäßig von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten werden; oder (iv) der empfangenden Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereits bekannt sind, bevor sie die vertraulichen Informationen von der offenlegenden Partei erhalten hat. Darüber hinaus haftet keine der Parteien für die Offenlegung vertraulicher Informationen, wenn diese auf eine gültige gerichtliche oder behördliche Anordnung hin erfolgt, vorausgesetzt, die offenlegende Partei wird unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt, so dass sie eine Schutzanordnung beantragen und andere Maßnahmen ergreifen kann, um die erforderliche Offenlegung zu minimieren. Die Parteien arbeiten bei der Beantragung einer solchen Schutzverfügung und bei der Ergreifung anderer Maßnahmen uneingeschränkt zusammen.

5.4. Eigentum an vertraulichen Informationen. Keine der Bestimmungen dieser PP-Bedingungen ist so auszulegen, dass dem Kunden ein Eigentumsrecht an der Software oder anderen vertraulichen Informationen oder an darin enthaltenen Patenten, Urheberrechten, Marken oder Geschäftsgeheimnissen übertragen wird oder dass ein anderes Recht, ein Titel oder ein Eigentumsrecht an den vertraulichen Informationen des Dienstanbieters gewährt wird. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen ganz oder teilweise an Dritte verkaufen, vermieten, lizenzieren, abtreten, übertragen oder offenlegen und darf die vertraulichen Informationen nicht kopieren, vervielfältigen oder verbreiten, es sei denn, dies ist in diesen PP-Bedingungen ausdrücklich gestattet. Jede Partei ergreift alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen, jedoch nicht weniger als die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen, um Diebstahl, Offenlegung und unbefugtes Kopieren, Vervielfältigen oder Verteilen der vertraulichen Informationen zu verhindern.

5.5. Nichtweitergabe. Jede Partei verpflichtet sich, zu jeder Zeit alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, jedoch nicht weniger als die Anstrengungen, die jede Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen von gleichem Wert unternimmt, um vertrauliche Informationen der anderen Partei zu schützen. Jede Partei verpflichtet sich, den Zugang zu den vertraulichen Informationen der anderen Partei nur denjenigen Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern zu gewähren, die: (i) den Zugang im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten benötigen; und (ii) schriftlich zugestimmt haben, durch Bestimmungen gebunden zu sein, die nicht weniger restriktiv sind als die in diesem Abschnitt dargelegten.

5.6. Unterlassungsanspruch. Jede Partei erkennt an, dass eine unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei einen unmittelbar drohenden, nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen würde und dass diese Partei zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder nach dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Anspruch auf eine einstweilige, vorläufige und dauerhafte Unterlassungsverfügung hat, falls die andere Partei ihren Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt nicht nachkommt.

5.7. Vorschläge/Verbesserungen an der Software. Ungeachtet dieses Abschnitts und sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Vorschläge, Lösungen, Verbesserungen, Korrekturen und anderen Beiträge, die der Kunde in Bezug auf die Software oder andere dem Kunden zur Verfügung gestellte Materialien des Dienstanbieters liefert, Eigentum des Dienstanbieters, und der Kunde erklärt sich hiermit bereit, diese Rechte an den Dienstanbieter zu übertragen. Nichts in diesen PP-Bedingungen hindert den Dienstanbieter daran, das Know-how, die Techniken oder Verfahren, die der Dienstanbieter bei der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erworben oder verwendet hat, auf beliebige Weise oder für beliebige Zwecke zu nutzen.

5.8 Zusammengefasste/anonyme Daten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass PoultryPlan das Recht hat, zusammengefasste/anonyme Daten zu generieren, die PoultryPlan während oder nach der Laufzeit dieser Vereinbarung für beliebige Geschäftszwecke verwenden darf (insbesondere zur Entwicklung und Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von PoultryPlan sowie zur Erstellung und Verteilung von Berichten und anderen Materialien). Aus Gründen der Klarheit wird PoultryPlan aggregierte/anonyme Daten nur in einer de-identifizierten (anonymen) Form extern offenlegen, die in keiner Weise den Kunden, autorisierte Benutzer oder Besucher identifiziert und die von allen dauerhaften Identifikatoren (wie Geräteidentifikatoren, IP-Adressen und Cookie-IDs) befreit ist. Der Kunde ist nicht verantwortlich für die Verwendung von aggregierten/anonymen Daten durch PoultryPlan.

6. Garantie

6.1. Kein bösartiger Code. Nach Kenntnis des Dienstanbieters enthält die Software keinen bösartigen Code, kein Programm oder eine andere interne Komponente (z.B. Computervirus, Computerwurm, Computerzeitbombe oder eine ähnliche Komponente), der/die das/die Modul(e) beschädigen, zerstören oder verändern könnte, oder der/die Daten oder andere Informationen, auf die über das/die Modul(e) zugegriffen wird oder die von diesen verarbeitet werden, in irgendeiner Weise offenlegen, beschädigen, zerstören oder verändern könnte. Diese Garantie wird als Teil der Bestimmungen dieser PP-Bedingungen betrachtet und ist durch diese abgedeckt. Der Kunde muss: (i) den Dienstanbieter unverzüglich schriftlich über jegliche Nichtkonformität im Rahmen dieser Garantie benachrichtigen; (ii) dem Dienstanbieter in angemessener Weise Gelegenheit geben, jegliche Nichtkonformität gemäß den Bestimmungen dieser PP-Bedingungen zu beheben; und (iii) angemessene Unterstützung bei der Identifizierung und Behebung von Nichtkonformitäten leisten.

6.2. Bevollmächtigter Vertreter. Der Kunde und der Dienstanbieter garantieren, dass jeder von ihnen das Recht hat, diese PP-Bedingungen abzuschließen und dass diese PP-Bedingungen und die hierunter ausgeführten Angebote von einem bevollmächtigten Vertreter der jeweiligen Einheit ausgeführt werden.

6.3. Garantie für Dienstleistungen. Der Dienstanbieter garantiert, dass alle im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen fachmännisch und professionell ausgeführt werden.

6.4. Ausschluss von Garantien. Software, Dienstleistungen, vertrauliche Informationen, Daten und andere Technologien oder Materialien, die dem Kunden vom Dienstanbieter zur Verfügung gestellt werden, werden "wie besehen" und ohne jegliche Garantie bereitgestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders in Abschnitt 6 dieser Bedingungen pp. Der Dienstanbieter übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich ausdrücklicher oder stillschweigender Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Weder der Dienstanbieter (noch eine seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lieferanten oder Lizenzgeber) garantiert oder sichert zu, dass die Software oder die Dienste ununterbrochen, fehlerfrei oder sicher sind. Der Kunde erkennt an, dass die Internetverbindung Risiken birgt, die zum Verlust der Privatsphäre, von Daten, vertraulichen Informationen und Eigentum des Kunden führen können.

6.5. Modifikationen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Abschnitt sind alle Gewährleistungen im Rahmen dieser PP-Bedingungen ungültig, wenn der Kunde Änderungen an der Software vorgenommen hat oder Änderungen zugelassen hat, die nicht von oder mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Dienstanbieters vorgenommen wurden.

7. Entschädigung

7.1. Entschädigung des Dienstanbieters. Der Dienstanbieter verteidigt auf seine Kosten jeden Klagegrund, der gegen den Kunden vorgebracht wird, soweit dieser Klagegrund auf der Behauptung beruht, dass das/die vom Dienstanbieter für den Kunden gehostete(n) Modul(e) ein niederländisches Patent, Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzen. Der Dienstanbieter trägt die Kosten und den Schadenersatz, die dem Kunden aufgrund eines solchen Anspruchs endgültig zugesprochen werden oder die im Rahmen eines Vergleichs gezahlt werden, wenn der Dienstanbieter einem solchen Vergleich im Voraus zugestimmt hat. Der Kunde kann auf eigene Kosten einen eigenen Rechtsbeistand hinzuziehen.

7.2. Keine Haftung. Der Dienstanbieter haftet nicht für Verletzungsansprüche, die auf folgenden Gründen beruhen: (i) Software, die von anderen Parteien als dem Dienstanbieter modifiziert wurde, wenn der Verletzungsanspruch ohne eine solche Modifikation nicht entstanden wäre; (ii) die Nutzung der Software durch den Kunden in Verbindung mit Daten, wenn die Nutzung mit diesen Daten den Verletzungsanspruch ausgelöst hat; oder (iii) die Nutzung der Software durch den Kunden außerhalb des zulässigen Anwendungsbereichs dieser PP-Bedingungen.

7.3. Abhilfemaßnahmen. Sollte die Software Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung werden oder nach Ansicht des Dienstanbieters wahrscheinlich werden, kann der Dienstanbieter nach eigenem Ermessen (i) das Recht für den Kunden erwirken, die Software weiterhin zu nutzen, (ii) die Software ersetzen oder modifizieren, so dass sie nicht mehr rechtsverletzend ist oder die Wahrscheinlichkeit, dass sie als rechtsverletzend eingestuft wird, verringert wird, oder (iii) wenn keine der vorgenannten Optionen wirtschaftlich vertretbar ist, den Zugriff auf die Software und deren Nutzung beenden. Nach einer solchen Beendigung stellt der Kunde den Zugriff auf die Software ein, und der Dienstanbieter erstattet dem Kunden als einziges Rechtsmittel für eine solche Lizenzbeendigung die vom Kunden für die beendete Lizenz für die letzten zwölf (12) Monate gezahlten Abonnementgebühren. Dieser Abschnitt 7 legt die gesamte Haftung des Dienstanbieters in Bezug auf jegliche Ansprüche wegen Rechtsverletzungen in Bezug auf das/die Modul(e) fest.

7.4. Entschädigung des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Dienstanbieter und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Berater und Vertreter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Schäden, Kosten, Haftungen, Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltsgebühren) und Vergleichsbeträge, die im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, die sich auf Folgendes beziehen (i) Verletzung einer seiner in Abschnitt 10 (Verpflichtungen des Kunden) genannten Verpflichtungen; (ii) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden; (iii) tatsächliche oder angebliche Nutzung des/der Moduls/Module unter Verletzung dieser PP-Bedingungen oder des geltenden Rechts durch den Kunden oder einen autorisierten Benutzer; (iv) jede tatsächliche oder angebliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, die sich aus Daten ergeben, die dem Dienstanbieter vom Kunden zur Verfügung gestellt oder anderweitig in das/die Modul(e) eingegeben wurden, sei es durch den Kunden, einen autorisierten Benutzer oder anderweitig, einschließlich der Arbeitsprodukte des Kunden (wie nachstehend definiert); und/oder (v) jede Verletzung von Bestimmungen, Bedingungen, Vereinbarungen oder Richtlinien eines Drittanbieters durch den Kunden oder seine autorisierten Benutzer. "Kundenarbeitsprodukte" sind Daten und Formulare, die vom Kunden für interne Geschäftszwecke unabhängig vom Dienstanbieter oder dem/den Modul(en) entwickelt oder erworben wurden.

7.5. Entschädigungsverfahren. Die Verpflichtungen der entschädigenden Partei gemäß diesem Abschnitt setzen voraus, dass die andere Partei: (i) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch oder die Möglichkeit eines solchen unterrichtet; (ii) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs überlässt; und (iii) bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs nach Treu und Glauben uneingeschränkt kooperiert.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1. Laufzeit des Abonnements. Die Laufzeit dieser PP-Bedingungen dauert bis zur Beendigung des letzten Angebots.

8.2. Beendigung durch den Dienstanbieter. Diese PP-Bedingungen und jede hierunter geschaffene Lizenz können vom Dienstanbieter gekündigt werden: (i) wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum leistet; (ii) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden, wenn der Kunde eine andere wesentliche Verpflichtung, die ihm im Rahmen dieses Vertrags auferlegt wurde, nicht erfüllt und dieses Versäumnis nicht innerhalb der Frist von dreißig (30) Tagen behoben wird; oder (iii) wenn der Kunde einen Konkurs- oder Insolvenzantrag stellt, ein unfreiwilliger Antrag gegen ihn gestellt wird, ein Verfahren zur Befreiung von den Konkursgesetzen eingeleitet wird, die Ernennung eines Konkursverwalters beantragt wird oder ein Konkursverfahren eingeleitet wird.

8.3. Beendigung durch den Kunden. Diese PP-Bedingungen können vom Kunden mit einer Frist von neunzig (90) Tagen schriftlich gegenüber dem Dienstanbieter gekündigt werden, wenn der Dienstanbieter eine wesentliche Verpflichtung, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung auferlegt wurde, nicht erfüllt und dieses Versäumnis nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Kunden durch den Dienstanbieter oder innerhalb eines längeren Zeitraums behoben wird, wenn der Dienstanbieter gewissenhaft auf eine Behebung hinarbeitet.

8.4. Auswirkung der Beendigung. Nach Beendigung dieser PP-Bedingungen darf der Kunde nicht mehr auf die Software zugreifen, und er darf keine darin enthaltenen Sicherheitsmechanismen umgehen.

8.5. Andere Rechtsbehelfe. Die Beendigung der PP-Bedingungen schränkt keine der Parteien in der Verfolgung anderer ihr zur Verfügung stehender Rechtsmittel ein, einschließlich Unterlassungsansprüchen, noch entbindet eine solche Beendigung den Kunden von seiner Verpflichtung, alle Gebühren zu zahlen, die im Rahmen dieser PP-Bedingungen aufgelaufen sind oder anderweitig vom Kunden geschuldet werden.

9. Verpflichtungen des Kunden

9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass von den Mitarbeitern des Dienstanbieters nicht verlangt wird, einzeln eine Vereinbarung zu unterzeichnen, um Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zugangsvereinbarungen, Sicherheitsvereinbarungen, Vereinbarungen über Einrichtungen oder individuelle Vertraulichkeitsvereinbarungen.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen in Bezug auf diese PP-Bedingungen einzuhalten. Der Kunde stellt sicher, dass jede Website, für die das/die Modul(e) eingesetzt wird/werden, eine Datenschutzrichtlinie enthält oder mit ihr verlinkt ist, die die Praktiken der Datenerfassung und -nutzung regelt.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine berechtigten Nutzer vor Beginn der Nutzung der Software über die in diesen PP-Bedingungen festgelegten Rechte und Pflichten zu informieren. Der Kunde haftet für Pflichtverletzungen seiner berechtigten Nutzer oder sonstiger Dritter, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung des/der Moduls/Module erforderlichen Login-Namen und Passwörter vertraulich zu behandeln, an einem sicheren Ort aufzubewahren und durch geeignete Vorkehrungen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen sowie seine autorisierten Nutzer anzuweisen, die urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die persönlichen Zugangsdaten sind in regelmäßigen Abständen zu ändern.

9.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu prüfen und zu diesem Zweck dem Stand der Technik entsprechende Antivirenprogramme einzusetzen. Darüber hinaus ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner Daten verantwortlich.

9.6. Der Dienstanbieter hat das Recht (aber nicht die Pflicht), den Zugriff auf das/die Modul(e) auszusetzen oder Daten oder Inhalte, die über das/die Modul(e) übertragen werden, ohne Haftung zu entfernen, (i) wenn der Dienstanbieter vernünftigerweise davon ausgeht, dass das/die Modul(e) unter Verstoß gegen diese PP-Bedingungen oder geltendes Recht verwendet wird/werden, (ii) wenn er von einer Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörde dazu aufgefordert wird oder anderweitig, um geltendes Recht einzuhalten, vorausgesetzt, dass der Dienstanbieter wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um den Kunden vor der Aussetzung des Zugriffs auf das/die Modul(e) zu benachrichtigen, wie es gemäß diesen PP-Bedingungen zulässig ist, oder (iii) wie anderweitig in diesen PP-Bedingungen angegeben. Die Informationen auf den Servern des Dienstanbieters können für den Kunden während einer Aussetzung des Zugriffs auf die Software nicht verfügbar sein. Der Dienstanbieter unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um den Kunden mindestens zwölf (12) Stunden vor einer Aussetzung zu benachrichtigen, es sei denn, der Dienstanbieter stellt nach seinem wirtschaftlich vertretbaren Ermessen fest, dass eine Aussetzung mit kürzerer oder gleichzeitiger Benachrichtigung notwendig ist, um den Dienstanbieter oder seine Kunden zu schützen.

10. Sonstiges

10.1. Abtretung. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstanbieters diese PP-Bedingungen nicht abtreten oder eine hierunter geschaffene Lizenz anderweitig übertragen, sei es kraft Gesetzes, durch einen Kontrollwechsel oder auf andere Weise. Jede angebliche Abtretung dieser PP-Bedingungen oder einer Lizenz oder eines Rechts, die gegen diesen Abschnitt verstößt, wird als nichtig betrachtet. Der Dienstanbieter kann seine Rechte, Interessen und Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen ganz oder teilweise ohne Einschränkung abtreten.

10.2. Dritte Parteien. Der Dienstanbieter hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung auf Dritte zurückzugreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften des Dienstanbieters ("Unterauftragnehmer"), und für die Zwecke dieser PP-Bedingungen gelten alle Verweise auf den Dienstanbieter oder seine Mitarbeiter als einschließlich solcher Unterauftragnehmer.

10.3. Einhaltung von Gesetzen. Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten, die sich auf die Leistung der jeweiligen Partei im Rahmen dieser PP-Bedingungen beziehen.

10.4. Fortbestehen. Die Bestimmungen in den Abschnitten 2, 4, 5, 6.4, 8, 9.3, 9.4 und 11 dieser PP-Bedingungen überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser PP-Bedingungen und jeder anwendbaren Lizenz hierunter.

10.5. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser PP-Bedingungen erforderlich sind, bedürfen der Schriftform und gelten mit Zustellung an die Partei, an die sie gerichtet sind, als wirksam. Alle Mitteilungen sind an die im Angebot angegebene Adresse oder an eine andere, von den Parteien schriftlich festgelegte Adresse zu senden. Jede Benachrichtigung über einen wesentlichen Verstoß muss den Verstoß klar definieren, einschließlich der spezifischen vertraglichen Verpflichtung, gegen die verstoßen wurde.

10.6. Höhere Gewalt. Der Dienstanbieter haftet dem Kunden gegenüber nicht für eine Verzögerung oder ein Versäumnis des Dienstanbieters bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn eine solche Verzögerung oder ein solches Versäumnis auf eine Ursache oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Dienstanbieters liegen. Zu solchen Ursachen gehören unter anderem Überschwemmungen, Brände, Strom- oder andere Versorgungsausfälle oder Verzögerungen durch den Kunden bei der Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen oder des Supports oder der Erfüllung anderer Anforderungen im Rahmen dieses Vertrags.

10.7. Eingeschränkte Rechte. Die Nutzung der Software durch oder für die Regierung der Vereinigten Staaten ist an die Bedingung geknüpft, dass die Regierung zustimmt, dass die Software eingeschränkten Rechten unterliegt, wie in den Bestimmungen in FAR 52.227-19 dargelegt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Bestimmung in alle Verträge mit der Regierung der Vereinigten Staaten aufgenommen wird und dass die Software, wenn die Regierung auf sie zugreift, gemäß den geltenden Regierungsvorschriften, die solche eingeschränkten Rechte regeln, zum Zeitpunkt des Zugriffs korrekt gekennzeichnet ist.

10.8. Gesamte Vereinbarung. Diese PP-Bedingungen stellen zusammen mit den im jeweiligen Angebot aufgeführten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzen alle Vorschläge und früheren Gespräche und Schriftstücke zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand. Jede unterzeichnete Kopie dieser PP-Bedingungen, die auf zuverlässigem Wege erstellt wurde, gilt als Original.

10.9. Änderungen. Die Parteien vereinbaren, dass diese PP-Bedingungen nur durch ein von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnetes Schreiben geändert, ergänzt oder modifiziert werden können.

10.10. Abwerbeverbot. Während der Laufzeit dieser PP-Bedingungen und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren danach verpflichtet sich der Kunde, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstanbieters keine Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer des Dienstanbieters einzustellen, abzuwerben oder zu versuchen, sie abzuwerben. Der Kunde verpflichtet sich ferner, für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem letzten Dienstdatum des ehemaligen Mitarbeiters oder Subunternehmers des Dienstanbieters keine ehemaligen Mitarbeiter oder Subunternehmer des Dienstanbieters einzustellen, zu werben oder dies zu versuchen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Dienstanbieter zu einem Schadensersatz gegenüber dem Kunden in Höhe von zweihundert Prozent (200%) der jährlichen Bruttovergütung der umworbenen Person.

10.11. Überschriften. Überschriften dienen nur zu Referenzzwecken, haben keine materielle Wirkung und werden bei der Auslegung dieser Vereinbarung nicht berücksichtigt.

10.12. Kein Verzicht. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung bei der Durchsetzung eines Rechts oder der Ausübung eines Rechtsmittels gilt als Verzicht auf ein Recht oder ein Rechtsmittel.

10.13. Trennbarkeit und Reformation. Jede Bestimmung dieser PP-Bedingungen ist eine gesondert einklagbare Bestimmung. Sollte eine Bestimmung dieser PP-Bedingungen nicht durchsetzbar oder rechtswidrig sein oder werden, so wird diese Bestimmung so weit wie möglich geändert, damit diese PP-Bedingungen in Übereinstimmung mit den durch diese Änderung geänderten Bedingungen in Kraft bleiben.

10.14. Unabhängiger Auftragnehmer. Der Dienstanbieter ist ein unabhängiger Auftragnehmer, und nichts in diesen PP-Bedingungen macht den Dienstanbieter zu einem Vertreter, Angestellten, Partner oder Joint Venture des Kunden. Keine der Parteien hat die Befugnis, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden, zu verpflichten oder anderweitig zu verpflichten.

10.15. Geltendes Recht; Gerichtsstand. Für die Auslegung dieser PP-Bedingungen gilt niederländisches Recht, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) und der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) werden hiermit in ihrer Gesamtheit von der Anwendung auf diese PP-Bedingungen ausgeschlossen.

10.16. Beilegung von Streitigkeiten. Verhandlung. Bei Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die sich aus diesen PP-Bedingungen ergeben oder mit diesen in Zusammenhang stehen, hat die geschädigte Partei die andere Partei schriftlich über die Art der Streitigkeit zu informieren und dabei die angebliche mangelhafte Leistung der anderen Partei so detailliert wie möglich darzulegen. Innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Datum der schriftlichen Mitteilung trifft sich ein Vertreter der Geschäftsleitung jeder der Parteien persönlich oder telefonisch, um eine Einigung über die Art des angeblichen Mangels und die von den jeweiligen Parteien zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen zu erzielen. Schlichtung. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus diesen PP-Bedingungen und späteren Änderungen dieser PP-Bedingungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Zustandekommen, Gültigkeit, Bindungswirkung, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung, sowie außervertragliche Ansprüche und Ansprüche in Bezug auf die Gültigkeit dieser Mediationsvereinbarung (im Folgenden "Streitigkeit"), werden einem Mediationsverfahren gemäß den jeweils geltenden WIPO-Mediationsregeln unterzogen. Die in der Mediation zu verwendende Sprache ist Englisch. Gelegenheit zur Heilung. Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden und erkennt an, dass der Kunde wegen eines Verstoßes gegen diese PP-Bedingungen keine Streitbeilegung oder einen Rechtsstreit anstrebt, bis der Dienstanbieter die Möglichkeit hatte, den angeblichen Verstoß zu beheben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dem Dienstanbieter eine detaillierte Beschreibung eines angeblichen Fehlers und eine Beschreibung der Schritte zukommen zu lassen, die der Dienstanbieter nach Ansicht des Kunden unternehmen muss, um den Fehler zu beheben. Der Dienstanbieter verfügt über eine Frist von sechzig (60) Tagen ab Eingang der Mitteilung des Kunden beim Dienstanbieter, um die Behebung durchzuführen. Unterlassungsanspruch. Die Parteien vereinbaren, dass es nicht im Widerspruch zu ihrer Pflicht zur Vermittlung steht, eine einstweilige Verfügung oder einen anderen vorläufigen Rechtsschutz bei einem zuständigen Gericht zu beantragen. Die Parteien haben zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln das Recht, bei jedem zuständigen Gericht eine Klage einzureichen, um eine Unterlassungsverfügung oder einen anderen einstweiligen Rechtsschutz in Bezug auf eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder von Geheimhaltungspflichten zu beantragen. Die Wahl des Gerichtsstandes hindert eine Partei nicht daran, eine Unterlassungsklage oder eine Klage auf einstweiligen Rechtsschutz in einer geeigneten Gerichtsbarkeit zu erheben.

Aktualisiert: 28. März 2023

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